DeltaFleet·4 Minuten Lesezeit

TÜV-Frist verpasst — was jetzt zu tun ist

Die Plakette ist abgelaufen, das Fahrzeug steht im Einsatz. Was das kostet, was mit der Versicherung passiert und in welcher Reihenfolge Sie jetzt vorgehen sollten.

Es passiert in jedem Fuhrpark: Ein Fahrzeug war in der Werkstatt, dann im Urlaub des Fahrers, dann hat es niemand mehr auf dem Schirm. Wenn Sie es bemerken, ist die wichtigste Frage nicht das Bußgeld, sondern der Versicherungsschutz.

Was es unmittelbar kostet

Für Personenkraftwagen gilt eine gestaffelte Verwarnung, gerechnet ab dem Monat nach Ablauf:

  • bis 2 Monate: 15 €
  • 2 bis 4 Monate: 25 €
  • 4 bis 8 Monate: 60 €
  • über 8 Monate: 75 € und ein Punkt
  • Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen, über 8 Monate: 100 € und ein Punkt

Ab zwei Monaten Überschreitung wird zusätzlich eine erweiterte Untersuchung fällig, die etwa 20 % teurer ist als die reguläre.

Der teure Teil: die Versicherung

Die Haftpflicht zahlt gegenüber Dritten in jedem Fall — das ist gesetzlich so vorgesehen und lässt sich nicht ausschließen. Sie kann aber Regress nehmen.

Bei Kasko sieht es anders aus. Eine abgelaufene Hauptuntersuchung gilt als Obliegenheitsverletzung. Kommt hinzu, dass der Schaden mit einem Mangel zusammenhängt, den die Untersuchung gefunden hätte, kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden. Bei einem Totalschaden geht es dann nicht um 75 €.

In dieser Reihenfolge vorgehen

Wenn Sie es bemerkt haben:

  • Fahrzeug bis zur Untersuchung aus dem Einsatz nehmen. Jeder gefahrene Kilometer erhöht das Risiko, ohne dass Sie etwas gewinnen.
  • Termin bei der Prüfstelle vereinbaren — bei über zwei Monaten Überschreitung die erweiterte Untersuchung ankündigen.
  • Offensichtliche Mängel vorher beheben lassen. Eine Nachprüfung kostet Zeit und Geld doppelt.
  • Nach bestandener Prüfung das neue Fälligkeitsdatum eintragen — und zwar dort, wo es jemand rechtzeitig wiedersieht.

Damit es nicht wieder passiert

Eine einzelne Erinnerung am Fälligkeitstag hilft nicht: Dann ist es zu spät für einen Werkstatttermin. Nützlich ist ein Vorlauf in Stufen — etwa 30, 14 und 7 Tage vorher — und ein zweiter Empfänger, damit ein Urlaub die Kette nicht unterbricht.

Genauso wichtig: Die Erinnerung muss dorthin gehen, wo jemand handeln kann. Eine Mail an ein Sammelpostfach, das niemandem gehört, ist keine Erinnerung.

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